Flüge absichtlich verfallen lassen wird jetzt vielleicht doch nicht teuer! [UPDATE]

Einen Flug verfallen zu lassen, konnte in der Vergangenheit mehrere hundert Euro Ersparnis bringen. Nun wird diese Taktik teuer bestraft.

Manchmal sind Langstrecken-Flüge aus dem Ausland einfach deutlich günstiger. Das kann sogar soweit gehen, dass es sich eher lohnt, beispielsweise von Kopenhagen über Frankfurt zum Fernreiseziel zu fliegen, als von Frankfurt direkt. Problem an der Sache: meist bringt einen die Airline wieder zum Ausgangsort. Unter Schnäppchenjägern wird der letzte Teil des Flugs nach Kopenhagen oft gar nicht erst angetreten, also das Ticket verfallen gelassen. Am Anfang der Reise funktionierte das nicht (da alle Anschlussflüge mitverfallen wären), am Ende aber schon. Von den Airlines wird das natürlich nicht gerne gesehen. Die Lufthansa ist über die Taktik gar so „not amused“, dass sie nicht nur vermehrt Nachzahlungen verlangt, sondern auch gegen einen Passagier klagt.

[UPDATE: DA ES IN DEM PROZESS MITTLERWEILE EINE NUE ENTWICKLUNG GIBT, HABEN WIR DEN ARTIKEL SAMT TITEL GEUPDATET. MEHR DAZU WEITER UNTEN…]

Warum die Taktik des Flüge-verfallen-lassens durchaus attraktiv ist, lässt sich ganz leicht an einem Beispiel zeigen:

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Eine Woche New York im März mit Abflug aus Kopenhagen mit Umsteigen bei den Lufthansa-Hubs München und Frankfurt für 250 Euro. Ein Mega-Schnäppchen! Einziges Problem: Wie kommt man nach Kopenhagen? Damit man dieses Problem nur einmal lösen muss, bucht man für den Hinflug einen zusätzlichen Zubringer und steigt beim Rückflug schon in Frankfurt aus. Das letzte Segment nach Kopenhagen lässt man verfallen.

Zum Vergleich: wenn man an den exakt gleichen Daten direkt ab Frankfurt fliegt, sind die Preise deutlich höher. Die billigste Lösung für 430 Euro ist zudem nicht sehr attraktiv, da man einen langen Zwischenstopp in London hat und somit fast 20 Stunden unterwegs ist. Nonstop zum Big Apple geht es dann tatsächlich erst ab 540 Euro, also fast 300 Euro teurer als bei der Kopenhagen-Lösung. Dafür kann man schon mal einen Zubringer-Flug in die dänische Hauptstadt buchen!

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Wie airliners.de berichtet, will die Lufthansa von nun an verstärkt gegen derartige Tricks vorgehen. Nicht nur Passagiere, die nicht zu ihrem Flug auftauchen (sogenannte No-Shows) sollen höhere Tarife nachzahlen, sondern auch die Kandidaten, die lediglich ihren letzten Flug verfallen lassen. Auch Passagiere, die einen Roundtrip (also Hin- und Rückflug) buchen und dann nur den Hinflug wahrnehmen, sind betroffen, schließlich sind Oneway-Flüge oft deutlich teurer.

Grundsätzlich ist dies nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes rechtens, „dass Airlines das „Unterlaufen“ ihres Tarifsystems verhindern dürfen, in dem sie eine Nachzahlung verlangen.“ So eine Nachzahlung kann sich laut airliners.de im „vierstelligen“ Bereich bewegen, wird also RICHTIG teuer!

Im vergangenen Jahr wurde sogar ein Kunde von der Lufthansa verklagt, der wegen eines verfallenen Fluges keine 2100 Euro nachzahlen wollte. Zunächst wurde die Klage abgewiesen, die Airline ging aber in Revision.

UPDATE: Im Oktober 2019 wurde bekannt, dass die Lufthansa die Berufung zurückgezogen hat. Somit bleibt das „Verfallen lassen“ erst mal offiziell erlaubt. Vermutungen legen nahe, dass die Airline aus strategischen Gründen ein Urteil vor einer höheren Instanz, verhindern wollte. Man rechnete offensichtlich mit einer Niederlage.  

Übrigens: Wenn Passagiere aus unvorhersehbaren Gründen ihre Flüge nicht antreten können, besteht natürlich kein Grund zur Sorge. In diesem Falle liege keine „Umgehung der Tarifregeln“ vor.


 

Für Flugschnäppchenjäger, die mit allen Tricks arbeiten, fällt mit dem Lufthansa-Rückzug aus der Revision die lukrative Möglichkeit des Flüge-Verfallen-Lassens nun doch nicht weg, mit der sich bei entsprechender Planung unter Umständen mehrere hundert Euro sparen ließen. 

Auch wenn wir schon oft mit derartigen Kombinationen in den Flugsuchmaschinen rumprobiert haben, haben wir die Taktik bisher nie durchgezogen. Vielleicht werden wir es jetzt aber doch nochmal versuchen, wer weiß? 😉

Habt ihr schon mal Flüge absichtlich verfallen lassen?

[Titelfoto: Daniel Mennerich; https://flic.kr/p/9SqXa3]

  1. karl-reist.de 8. Februar 2019 um 16:33

    Hallo Ihr zwei,

    Eure News sind aber nicht wirklich aktuell. In der Klagesache, die ihr ansprecht, gibt es schon seit Dezember ein eindeutiges Urteil. Für den Fluggast: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ag-berlin-mitte-lufthansa-kann-keine-nachzahlung-wegen-ungenutzten-streckensegments-verlangen
    Vg, Nina

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    1. Der entsprechende Artikel, wo wir das ganze her haben, ist im Beitrag verlinkt. Die LH ist nochmal in Revision gegangen, weswegen das letzte Wort eben doch noch nicht gesprochen ist. Werde den Beitrag aber gleich noch ein wenig ergänzen, damit es transparenter wird.
      Danke für dein Feedback jedenfalls! 🙂

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